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Der Beitrag arbeitet die Notwendigkeit heraus, die Diskursorientierung bei der Hilfeplanung und der Jugendhilfeplanung beizubehalten, weil sie fachlich zwingend geboten ist. Diese Orientierung unterscheidet sich wesentlich vom ICF-Diagnoseinstrument der Eingliederungshilfe. Kommt es zu einem Einbezug der Eingliederungshilfen für junge Menschen in die sozialrechtliche Zuständigkeit des SGB VIII, so muss das Spannungsverhältnis dieser beiden Logiken produktiv bearbeitet werden.
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