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Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) konnte ein wichtiges Reformvorhaben des Sozialrechts in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.1 Die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe sollen − orientiert an den jeweiligen Reformstufen des BTHG − im Folgenden dargestellt werden.
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