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Mit dem Teilhabechancengesetz gibt es zwei Instrumente geförderter Beschäftigung für Personen, die schon lange im Leistungsbezug sind und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Dazu gehört auch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung. Mit einer höheren Sensibilität für die Anforderungen an die Betreuung sowie klareren Regelungen könnte diese noch verbessert werden.
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