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Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind. Das Familiengericht kann allerdings über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung näher regeln. Wird hier das vollständige Recht der elterlichen Sorge entzogen, betrifft dies auch das Umgangsbestimmungsrecht. Vormund*innen regeln dann auch den Umgang des Kindes mit seinen Eltern. Die Autorinnen gehen im nachfolgenden Beitrag den Herausforderungen für die Vormund*innen nach, die viel mehr einen komplexen Prozess der Umgangsgestaltung nahelegen als einen einmaligen Akt der „Bestimmung“.
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