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Frauen sind in der Frühen Neuzeit durchaus als politisch Handelnde in Erscheinung getreten. Häufig übernahmen hochadelige Frauen nach dem Tod des Landesherrn als Vormund des Erbprinzen die Regentschaft. Pauline Puppel untersucht den juristischen Diskurs über dieses Rechtsinstituts anhand der Regentschaften hessischer Landgräfinnen - von Sophie von Brabant (1248 - 1264) bis zu Elisabeth Dorothea von Hessen-Darmstadt 1678 - 1688).
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