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Zwar sind junge Geflüchtete nach der Programmatik des SGB VIII anderen Kindern und Jugendlichen gleichgestellt. Ihre Andersbehandlung im SGB VIII schreitet allerdings seit einigen Jahren voran. Auch im Rahmen der SGB VIII-Reform wurden Sonderregelungen für junge Geflüchtete diskutiert. Mit der Einführung eines bundesweiten Verteilverfahrens im Jahr 2015 wurden sie bereits erstmals als Gruppe herausgenommen und ihre Aufnahme in einem separaten Verfahren geregelt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Verteilgesetzes und nimmt dieses als Anstoß, um seine Existenzberechtigung in einem inklusiven SGB VIII infrage zu stellen.
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