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Im 19. Jahrhundert wurden in Deutschland öffentliche Gerichtsverhandlungen und moderne Strafgesetzbücher eingeführt; beides sollte für mehr Gleichheit vor dem Gesetz sorgen. Wie kam es zu diesem großen Umbruch und wie verlief er im Einzelnen? Diesen Fragen geht Rebekka Habermas am Beispiel des Diebstahls nach, der die Justiz im 19. Jahrhundert mehr beschäftigte als jedes andere Delikt. Sie rekonstruiert nicht nur die Logiken der Rechtsreformer, sondern auch die Motive der Diebinnen und Diebe, die Arbeit der Gendarmen, die Beweissuche der Juristen sowie den Anteil der Kriminologen und Journalisten am Prozess der Rechtsfindung. So zeigt sie, dass das moderne Recht von vielen Akteuren gestaltet wurde – bis hin zur Öffentlichkeit, die sich das Recht nahm, das Geschehen vor Gericht nach eigenen Maßstäben zu beurteilen.
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Über Rebekka Habermas

Rebekka Habermas (1959–2023) war Professorin für Neuere Geschichte an der Universität Göttingen.

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