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Whistleblowing ist Gegenstand einer kontroversen rechtspolitischen Debatte. Diese wies in Deutschland einen engen Bezug zur Unternehmenskriminalität auf, da man sich von den Meldungen der Unternehmens-Insider einen wichtigen Beitrag zu deren Aufdeckung versprach. Diese Erwartung war auch im langwierigen Entstehungsprozess des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) prägend. Auf der Basis dieses Gesetzes wurde 2023 deshalb die externe Meldestelle des Bundes etabliert, die nunmehr als bundesweit zuständiger Empfänger von deliktsbezogenen Informationen fungiert. Durch die Schaffung dieser neuen Institution sollte externes Whistleblowing – ganz besonders im Wirtschaftssektor – stimuliert und damit die staatliche Rechtsdurchsetzung – gerade auch gegenüber Unternehmen – wesentlich intensiviert werden. Diese Erwartungen werden nach den hier vorgestellten Daten jedoch nur mit starken Einschränkungen erfüllt. Die erfolgenden Meldungen sind quantitativ und qualitativ von begrenzter Bedeutung, was sich auch in ihrer Verarbeitung niederschlägt. Die Gründe dafür könnten in der politischen Bevorzugung der unternehmerischen Selbstregulierung liegen. Denn wegen dieser Präferenz wurde durch das HinSchG auch das interne Whistleblowing innerhalb der Unternehmen gestärkt.
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