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Die maßgeblich auf die World Health Organisation (WHO) zurückgehenden sexuellen und reproduktiven Rechte (SRHR) sind thematisch konkretisierte Menschenrechte. Ihre Realisierung wird als Voraussetzung für die Verwirklichung von sexueller Gesundheit betrachtet. Für Organisationen der Sozialen Arbeit bedeutende Rechte sind unter anderem das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Schutz. Die SRHR können einer menschenrechtsorientierten Sozialen Arbeit als normativer Bezugspunkt für den Umgang mit Sexualität in Organisationen dienen – bspw. für die Entwicklung von Schutzkonzepten. Zur Realisierung, Nutzung und Bekanntheit der SRHR in Organisationen der Sozialen Arbeit ist bislang wenig bekannt.
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