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Der vorliegende Beitrag fragt nach dem funktionstheoretischen Beitrag gouvernementalitätstheoretischer Bestimmungen von Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik. Dabei macht er auf deren spezifische Perspektive aufmerksam und diskutiert diesen, auch mit Blick auf zukünftige Anforderungen an die Theoriebildung. \n
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