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Es wird eine Fallvignette vorgestellt von einer jungen Frau, die – im Kontext häuslicher Gewalt – eine Hilfe für junge Volljährige in einer Wohngruppe beantragt. Eine Abwesenheit der fallzuständigen Fachkraft im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) führt dazu, dass die Leistungsebene den Fall an sich zieht und mit einer Vielzahl von Fehleinschätzungen und Falschinformationen den Hilfebedarf abweist. Im ersten Teil wird die Fallvignette dargestellt, im zweiten Teil wird in 13 Punkten eine rechtlich-fachliche Bewertung vorgenommen und schließlich wird als Gegenvorschlag eine Schadensersatzklage in Betracht gezogen. \n
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