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Der Beitrag skizziert die neuen Verantwortlichkeiten, die durch mögliche gesetzliche Veränderungen im Hinblick auf Fragen der Inklusion auf eine für die quantitative und qualitative Gestaltung der Infrastruktur verantwortliche Jugendhilfeplanung zukommen. Er unterstreicht, dass für diesen Prozess zwingend ein entsprechendes beteiligungsorientiertes Planungsprofil entwickelt werden muss, was nur durch angemessene Ressourcen für die Jugendhilfeplanung möglich sein wird.
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