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Im Folgenden werden die aktuelle Rechtslage, der Vorschlag des § 9a SGB VIII-KJSG und kritische Forderungen zur Stärkung des Konzepts Ombudschaft dargestellt. Dabei werden auch eine wirkkräftigere Implementierungsalternative für ombudschaftliche Beratung benannt und ein Ausblick zu Qualitätsanforderungen und Finanzierung gegeben.
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