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Im Interview betont Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), die Notwendigkeit, den Kinderschutz in der Hochschullehre der Sozialen Arbeit zu stärken. Insbesondere der Umgang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss verpflichtend gelehrt werden. Künftige Fachkräfte der Sozialen Arbeit müssen in der Lage sein, Anzeichen einer Gefährdung durch sexuelle Gewalt zu erkennen und vernetzt handeln zu können, um das Kindeswohl zu schützen. Ziel sollte sein, Kinderschutz zukünftig als Pflichtstoff fest zu verankern. \n
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