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Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, wie denn Perspektiven der Menschenrechte, die einen universalen Rechtsanspruch für alle proklamieren, mit der Parteilichkeit etwa für Kinder und Jugendliche oder ausgegrenzte Gruppen vereinbar sein bzw. werden können. Für die Autorin bieten beide Perspektiven zusammen ein Instrumentarium, um komplexe und intersektional verwobene Gefährdungen der sozialen Existenz von Menschen zu bearbeiten
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