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Befördern Verfassungsgerichte eine Verrechtlichung der Politik? Oder leisten sie einer Politisierung des Rechts Vorschub? Solche Kontroversen begleiteten auch das Bundesverfassungsgericht, seitdem es 1951 seine Tätigkeit aufgenommen hatte. Das Buch zeigt, wie das Gericht seinen Anspruch auf Deutungshoheit über das Grundgesetz in der Auseinandersetzung mit konkurrierenden Akteuren betonte.
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