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Geflüchtete Menschen sind von verschiedenen Formen von Gewalt betroffen: Zum einen von einer strukturellen, systemimmanenten, zum anderen von direkter Gewalt, so auch in ihren Unterkünften. Die meisten dieser Unterkünfte bieten keinen Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Doch Betreiberinnen und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften haben den klaren Auftrag, den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Partizipativ erarbeitete, einrichtungsinterne Schutzkonzepte bieten diese Möglichkeit. Doch Gewaltschutz in Unterkünften kann nur funktionieren, wenn eine allgemeine, bundesgesetzliche Verankerung und eine Inpflichtnahme von Bund und Ländern erfolgen. Oder, konsequenter Weise, wenn das Konzept der „zentralen Unterbringung“ abgeschafft wird.
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