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Fiskalisch motivierte Migration wird gemeinhin nicht als strafbar betrachtet, sondern als Ausdruck der innerhalb Europas garantierten Niederlassungsfreiheit und damit der höchst persönlichen Entscheidung, wo jemand seine Steuern bezahlen möchte und wo nicht. Der Entzug von Steuersubstrat im Ursprungsland und die Zuführung dieses Substrates an ein Zielland durch migrierende Menschen kann jedoch zu wohlfahrtsstaatlichen Problemen im Ursprungsland führen. In diesem Aufsatz werden diese Wohlstandsgewinne und -verluste am Beispiel von den zwei europäischen Ländern Norwegen und Schweiz quantifiziert.
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