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Im Kontext kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Befugnisse zu polizeilichen Grundrechtseingriffen werden rein faktische Auswirkungen technologischer Entwicklungen oft übersehen: Auch dort, wo polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse dem Wortlaut nach gar nicht erweitert werden, kann ihre Eingriffsreichweite und -tiefe allein dadurch wesentlich größer werden, dass leistungsfähigere Technik eingesetzt wird. Dieser Beitrag zeigt, dass die Wirkungen auf die Betroffenen und die Voraussetzungen, unter denen polizeilicher Technikeinsatz für sie akzeptabel ist, in rechtspolitischen und -dogmatischen Diskussionen meistens vernachlässigt werden. Klar definierte Eingriffsbefugnisse und grundrechtsschonende Technologiegestaltung bieten sich als Wege für eine rechtsstaatlich orientierte Gesetzgebung zur polizeilichen Techniknutzung an.
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