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Gesetzliche Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2028 sind zwingend erforderlich, um ein inklusiv gestaltetes Jugendhilferecht zu verwirklichen. Unabhängig von ausstehenden gesetzlichen Reformen bedarf es von den handelnden Akteur:innen Mut zum Wandel und eine hohe wechselseitige Lernbereitschaft über Trägergrenzen hinweg. Schon jetzt können entscheidende Schritte für die Teilhabe von jungen Menschen und ihren Familien eingeleitet werden.
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