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Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland stehen unter Reformdruck, insbesondere im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die ein Recht auf Arbeit in einem inklusiven Arbeitsmarkt fordert. Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von 2024 beinhaltet Reformvorschläge in vier Aktionsfeldern, die jedoch in vielen Punkten vage bleiben. Ein Vergleich mit Werkstattsystemen in Frankreich, Luxemburg und Belgien zeigt Unterschiede in rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie hinsichtlich der Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt, der Entlohnung und des Status der Werkstattbeschäftigten mit Behinderung. Im Beitrag werden identifizierte Gemeinsamkeiten und Unterschiede entlang der vom BMAS vorgeschlagenen Aktionsfelder dargestellt und diskutiert. Der länderübergreifende Vergleich kann insofern Impulse zur Reformdebatte geben.
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