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Berufsbetreuer_innen verwirklichen und sichern die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Nach dem gültigen Betreuungsrecht werden keine geregelten Eignungskriterien für die Berufsausübung vorausgesetzt. Durch das jüngst beschlossene Betreuungsreformgesetz wird ein bundeseinheitliches, transparentes und gleichzeitig niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zum Betreuerberuf geschaffen, der damit auch als solcher anerkannt wird. Die Diskussion um eine »Ausbildung« zum_zur rechtlichen Betreuer_in wird damit neu gestellt.
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