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Aus der UN-Kinderrechtskonvention lässt sich ableiten, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beschwerde haben. Davon ausgehend werden Beschwerdeverfahren und Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die Rechte auf Beteiligung, Schutz und Förderung beleuchtet. Der Zugang von jungen Menschen zu Ombudsstellen und die Verantwortungsübernahme von Erwachsenen für die Umsetzung von Beschwerderechten werden als wesentliche Voraussetzungen diskutiert, um Beschwerden Gehör zu verschaffen.
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