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Es war ein großer ethischer Fortschritt in der medizinischen Forschung, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen als besonders vulnerabel geschützt und nur zurückhaltend oder gar nicht für die Forschung am Menschen herangezogen wurden. Allerdings fragte es sich, wie diese Zurückhaltung mit dem Recht auf eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung und auf eine selbstbestimmte Lebensführung vereinbar ist. Darauf gibt es fünf sich ergänzende Antworten: (1) die Unterscheidung zwischen eigenen Interessen, Gruppeninteressen und Interessen der Allgemeinheit; (2) die Beschränkung auf wichtige und alternativlose Forschung; (3) die Unterscheidung minimaler von stärkeren Belastungen und Risiken; (4) die Ausdifferenzierung der Bedingung der Freiwilligkeit und die Orientierung an Konzepten der Assistierten Autonomie und des Shared Decision Making; (5) die partizipative Gestaltung der Forschung. Der Beitrag kommt zu dem Fazit, dass medizinische Forschung an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen richtig und wichtig sein kann, aber viel Wissen zur richtigen Studiengestaltung, eine verbesserte Ausbildung der Forschenden, zusätzliche Expert*innen und erheblich mehr Zeit im Vergleich zu anderen Studien braucht. Dafür bietet sie aber auch die Chance, einen großen weiteren Schritt in eine inklusive Gesellschaft zu gehen, und verspricht insofern positive Effekte weit über den Rand der medizinischen Wissenschaft hinaus.
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