Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Der Beitrag ruft in Erinnerung, dass es neben der SGB VIII-Reform im Gefolge des gescheiterten KJSGAnlaufs mittlerweile auch die Absicht gibt, im SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu schaffen. Er unterstreicht, dass alle Versuche, die Qualität dieser Ganztagsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern, davon ausgehen müssen, dass dieser Rechtsanspruch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden wird. Er problematisiert, dass in den fachpolitischen Positionierungen der Kinder- und Jugendhilfe aber eben diese Voraussetzung nicht deutlich markiert wird, wodurch sich die Jugendhilfe der Gefahr aussetzt, lediglich ein Konglomerat verschiedenster Akteur*innen als Lückenfüller für schulischerseits nicht ausgefüllte Zeiten koordinieren zu müssen.
Inhalte werden geladen ...
Inhalte werden geladen ...