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In den Hilfen zur Erziehung wird eine elternorientierte Perspektive stets mitgedacht. Doch wie sieht es mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen selbst aus? Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll den Rechtsstatus junger Menschen stärken. Dennoch sind die Beteiligungsrechte ausbaufähig. Vor allem junge Menschen mit Behinderungen werden häufig nicht gleichberechtigt mitgedacht. Trotz Inkrafttreten des KJSG ist also noch ein weiter Weg zu gehen.
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