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Mit der Einführung des § 4a SGB VIII ist die Kooperation mit Selbstvertretungen junger Menschen und Eltern zum gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe geworden, bleibt jedoch in der Praxis häufig unzureichend umgesetzt. Der Beitrag zeigt auf, welche strukturellen, professionellen und institutionellen Voraussetzungen notwendig sind, um Selbstvertretungen durch Kooperationen nachhaltig in Entscheidungsprozesse einzubinden. Am Beispiel des Dresdener Konzepts (IU 2024) wird verdeutlicht, wie Kooperationen gestaltet werden müssen, damit Selbstvertretungen als gleichberechtigte Akteur*innen dauerhaft im System der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden können.
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