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Erziehungshilfen sollen Benachteiligungen und Diskriminierungen vermeiden bzw. dazu beitragen, diese abzubauen gemäß dem Achten Sozialgesetzbuch Paragraph 1. Doch inwiefern reproduzieren Fachkräfte der erzieherischen Hilfen möglicherweise Ausschlussprozesse im Rahmen des sogenannten Othering? Welche Anknüpfungspunkte können für die Praxis entwickelt werden, um diesen Prozessen entgegenzuwirken?
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