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Um Schüler*innen auf den Übergang in eine Berufsausbildung vorzubereiten, sind Schulen der Sekundarstufen rechtlich verpflichtet, Konzepte zur Berufsorientierung zu entwickeln und umzusetzen. Die Verpflichtung zur Inklusion führte zur Notwendigkeit, auch berufsorientierende Maßnahmen inklusiv weiterzuentwickeln. In diesem Zuge etablierte sich der Begriff „inklusive Berufsorientierung“, der jedoch nicht in einem Verständigungsprozess unter den Nutzenden geklärt wurde. Als Folge zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der Verwendung des Begriffs in Bezug auf theoretische Kontexte und Begründungen zu Konzeptentwicklungen. Der Beitrag widmet sich zunächst der Diskussion des Begriffs „Inklusive Berufsorientierung“. Anschließend wird eine Definition vorgestellt, die auf der grundlegenden Argumentation beruht, dass sich inklusive Berufsorientierung an individuellen Bedingungen der jeweiligen Person und den Bedingungen des Arbeitsmarktes orientiert und die Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Kompetenzförderung so unterstützt, dass gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Der Beitrag schließt mit Empfehlungen für die Praxis und Forschung.
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