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Die Essensversorgung im Gefängnis ist historisch mit einer noch nicht ganz überwundenen Strafidee bzw. -absicht verbunden. Die auf Sparsamkeit angelegte Zwangsverpflegung der Justizvollzugsanstalten erfordert eine notwendige ergänzende Selbstverpflegung über den Einkauf. Im Umgang mit der Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Nahrung liegen viele Möglichkeiten für re- oder sozialisierende Aktivitäten.
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