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Obwohl junge Menschen unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, waren ihre Rechte seit Beginn der Pandemie erheblich eingeschränkt und damit auch ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten. Auch die Dienste der Kinder- und Jugendhilfe konnten ihr Angebot zur Förderung der Entwicklung junger Menschen (vgl. § 1 SGB VIII) nicht ausreichend sicherstellen. Es gilt nun Schlüsse für die zukünftige Transformation einer krisenfesten Infrastruktur für junge Menschen zu ziehen.
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