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Nach nun Jahren des relativen Schattendaseins rücken zu den Verfahren der Schiedsstellen in der Jugendhilfe mit den Reformen des SGB VIII, der zunehmenden Zahl und Beanspruchungen der Verfahren sowie Jahrzehnte alten Rechtsverordnungen erforderliche Veränderungen des Status quo ins Auge. Dabei geht es um eine Modernisierung der Verfahrensabläufe, die erweiterte Zuständigkeit der Schiedsstellen auch für ambulante Leistungen, um die Prüfkriterien für eine leistungsgerechte Entgeltfeststellung in Streitfällen, den Ausgleich unternehmerischer Risiken und einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz mit der kommenden inklusiven Jugendhilfe.
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