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Im Feld der rechtlichen Betreuung ist »sanftes Kontrollieren« ein auf der gesellschaftlichen Funktionsebene hochgradig wirkungsvoller komplexer Mechanismus der Inklusionsvermittlung und Exklusionsvermeidung bei Erfüllung der Aufgabe, das Selbstbestimmungsrecht betreuter Personen zu sichern und zu verwirklichen; dies unter Verwendung vorrangig milder Mittel und größtmöglicher Vermeidung der Anwendung von direktem Zwang.
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