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Im Zuge der sozialrassistischen Reformation der individuellen Fürsorge in eine ausgrenzende „Volkspflege“ seit 1933 fand zunächst auf lokaler und zentraler Ebene eine „Reinigung“ der Wohlfahrtsinstitutionen von jüdischen Beamt:innen, Angestellt:innen und Arbeiter:innen statt. Seit 1935 begannen dann einzelne Städte, koordiniert durch den Deutschen Gemeindetag, jüdische Wohlfahrtsempfänger durch Leistungskürzungen, Arbeitszwangsmaßnahmen und Separierung in Behörden und Heimen zu diskriminieren. Nach der Verordnung über den Ausschluss der jüdischen Armen aus der staatlichen Fürsorge im November 1938 begannen sich einige Städte schnell der Verantwortung zu entledigen, anderswo dauerte der Transfer an die jüdische Wohlfahrt bis Ende 1939 oder gar 1940. Die Gründung der „Reichsvereinigung“ im Juli 1939, der die Fürsorge für ihre Zwangsmitglieder aufgetragen wurde, beschleunigte den Prozess, während lokale Gestapostellen diesen oft hemmten, wenn sie die finanzielle Überlastung der bisher „caritativ“ arbeitenden jüdischen Wohlfahrtstellen aufgrund der rapide wachsenden Massenarmut befürchteten. Bald musste die Reichsvereinigung auch für jene jüdischen Kranken, die noch in öffentlichen oder privaten Heil- und Pflegeanstalten lebten, alle Kosten tragen. Letztere wurden im Zuge der NS-Euthanasie er-fasst und ermordet. Abhängigkeit von der jüdischen Wohlfahrt stellte ab 1942 für die Gestapo einen wichtigen Grund für das Einreihen in die Massendeportationen dar.
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