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Ein wachsender Anteil an Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird aus den Förder- und Regelschulen in das Übergangs- und Ausbildungssystem entlassen und nur selten zu qualifizierenden Ausbildungsabschlüssen geführt. Die Übergänge von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Systeme der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung können anhand von Sekundärstatistiken nur mit methodischen Einschränkungen nachverfolgt werden. Trotz des Paradigmenwechsels durch die UN-Behindertenrechtskonvention sind bislang keine wesentlichen Änderungen der Übergangsverläufe festzustellen. Es zeigt sich eine Persistenz behinderungsspezifischer Maßnahmen in separierenden Förderschulen und wenig qualifizierenden Berufsvorbereitungen und Ausbildungsformen.
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