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Masterabschlüsse von Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften berechtigen formal gleichermaßen zur Promotion. In der Praxis bestehen jedoch Nachteile für Absolvent_innen von Hochschulen. Wie kann es gelingen, den wissenschaftlichen Nachwuchs Sozialer Arbeit zu fördern, und die Disziplin weiterzuentwickeln? Die Autor_innen diskutieren das Promotionsrecht an Hochschulen und eröffnen Perspektiven für Neuerungen im Sinne der Sozialen Arbeit.
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