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Der Beitrag befragt die Bedeutung von Denken, Sprechen und Wissen für den Prozess der (ästhetischen) Urteilsbildung. Ausgehend von der Feststellung, dass wir eigentümlicherweise wenig über das Wesen des Urteilsprozesses zu wissen (und in der Regel auch zu merken) scheinen, werden nicht-bewusste geistige Tätigkeiten thematisiert, welche in der Alltagspraxis zwar nicht unbemerkt sein müssen, aber deren Wirken in der Regel wenig oder nicht verstanden wird. Um sich der Relevanz von nicht-diskursiven und nicht-propositionalen Anteilen in Bildungsprozessen sowie Urteilsprozessen theoretisch anzunähern, bieten sich ästhetische Gegenstände in ihrer Viel- oder Mehrdeutigkeit besonders an. Die Beschäftigung mit der Sprachgebundenheit und zugleich Nicht-Sprachlichkeit des ästhetischen Urteils führt zu einem spezifischen Verständnis von Subjektivität, in welchem das Konzept der ‚inneren Leere‘ eine wichtige Rolle einnimmt.
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