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Kinder und Jugendliche an allen Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen wie auch wirksam zu beteiligen, ist das Ziel von immer mehr Kommunen in Deutschland. Als rechtliche Grundlage, aber auch als Ausgangspunkt für die Zusammenarbeit verschiedener Akteure in der Kommune, kann die UN-Kinderrechtskonvention dienen, wie am Beispiel kommunaler Jugendbeteiligung in Brandenburg aufgezeigt wird.
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