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Die Rechtliche Betreuung kann ehrenamtlich oder beruflich geführt werden. Vorrang hat die ehrenamtliche Betreuung. Und die Wünsche der betreuten Person sind maßgeblich dabei zu beachten. Im reformierten Betreuungsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, gibt es einige Änderungen gegenüber dem aktuellen Recht, die zukünftig zu beachten sind. Gesetzestexte verwenden in der Regel die männliche Schreibweise. Das wird hier insbesondere bei der Wiedergabe von Gesetzestexten übernommen.
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