Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit seit der Einführung des § 4a SGB VIII mit seinem weiten Unterstützungs- und Förderauftrag „selbstorganisierter Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“ eine auslegungsbezogene Bemächtigung im Verständnis der Fachpolitik und Rechtsauslegung einhergeht. Die These ist, dass eine solche Auslegung die Norm auf eine unverbindliche Programmvorschrift fern von verbindlichen Umsetzungschancen partizipativer Entscheidungsstrukturen reduziert hat. Für die Prüfung der These sind zum einen der Wortlaut der Norm im Verhältnis der Vorläufernorm und zum anderen die Gesetzesbegründung, die Rechtsprechung, die rechtlichen Kommentierungen sowie Fachaufsätze zum § 4a SGB VIII heranzuziehen.
Inhalte werden geladen ...
Inhalte werden geladen ...