Jugendringe stellen als Zusammenschluss von Jugendgruppen und -verbänden eine spezifische Form institutionalisierter Jugendarbeit zur Interessenvertretung von Jugend und Jugendarbeit dar. Analog zu den Ebenen des Staatsaufbaus bestehen aktuell 773 Jugendringe auf der Orts-, Kreis- oder Stadtebene, 16 Landesjugendringe sowie der Deutsche Bundesjugendring. Sie unterstützen die Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen, bieten fachliche und organisatorische Beratung und bündeln deren gemeinsame Anliegen gegenüber dem öffentlichen Träger zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Jugendarbeit. Trotz weitgehend gleicher Organisationsmerkmale unterscheiden sich Jugendringe hinsichtlich ihrer Mitgliedsorganisationen, ihrer Finanz- und Personalausstattung sowie ihres Aktivitätenspektrums insbesondere im Ost-West-Vergleich zum Teil erheblich voneinander. Jugendringe sind ein in vielen Fällen aktiver und politisch wirksamer Akteur im Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe. Das Konstruktionsmerkmal als freiwilliger und pluraler Zusammenschluss von Jugendgruppen und -organisationen zu wirken, vermittelt die Legitimationsgrundlage für das Handeln der Jugendringe, erfordert aber gleichzeitig die Abbildung bzw. Reflektion der Realität von Jugend, Jugendarbeit und ihren Organisationsformen. -- -- Inhalt: -- 1. Begriffsbestimmung -- 2. Jugendringe als Elemente eines demokratischen politischen Systems -- 3. Jugendringe heute - Organisationsmerkmale -- 3.1 Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen -- 3.2 Aufbau, Verbreitung, Mitgliederstruktur -- 3.3 Die Akteure und Beschäftigte -- 4. Aufgaben- und Funktionserfüllung -- 4.1 Interessenvertretung für junge Menschen -- 4.2 Interessenvertretung und Dienstleistung für die Mitglieder -- 4.3 Anbieter von Jugendarbeit -- 5. Ausblick --
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Jugendringe - Institutionalisierte Jugendarbeit zwischen Politik und Praxis
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Jugendringe - Institutionalisierte Jugendarbeit zwischen Politik und Praxis
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