Die Jugendarbeit, rechtlich normiert im § 11 des SGB VIII, gilt als klassisches Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit. Gemeinhin als drittes Sozialisationsfeld neben Elternhaus und Institutionen der schulischen und beruflichen Bildung betitelt, kann sie im institutionellen Gefüge des Aufwachsens einen wichtigen Lern- und Erfahrungsbereich für junge Menschen darstellen. Ihre zentrale Aufgabe ist es, Angebote bereitzustellen, welche sich an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen orientieren und auch von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Dies tut sie traditionell in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Inwiefern Kinder- und Jugendarbeit hierbei eine präventive Rolle hinsichtlich unterschiedlicher Gefährdungen übernimmt bzw. übernehmen kann, wird in den letzten Jahren vermehrt und durchaus kontrovers diskutiert - nicht zuletzt vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Erwartungen, die an die Kinder- und Jugendarbeit herangetragen werden. Der nachfolgende Beitrag greift diese Debatten auf und beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen präventiver Zielsetzungen, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen sich die Jugendarbeit stellen muss.
Beitrag
Kinder- und Jugendarbeit und Prävention
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Kinder- und Jugendarbeit und Prävention
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Beltz Juventa
Sabrina Hoops / Thomas A. Fischer
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