Der Beitrag untersucht die Berechtigung der verbreiteten Kritik an einer Informalisierung der Strafjustiz. Dabei werden zunächst begriffliche Unschärfen herausgearbeitet: In der Literatur bleibt letztlich unklar, was eine Entwicklung in den strafjustiziellen Entscheidungsstrukturen zu einem Phänomen der Informalisierung macht und mithin auf welche Entwicklungen sich der Begriff erstreckt. Zugleich lassen sich gegenläufige Entwicklungen benennen, die als Formalisierung der Strafjustiz verstanden werden können. Sodann werden gemeinsame Argumentationslinien für die Begründung der Informalisierung einerseits und für ihre Kritik andererseits herausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass die Kritik durchaus berechtigt ist, aber ihrerseits auf der – in tatsächlicher Hinsicht zunehmend brüchigen und dennoch unverzichtbaren – Prämisse beruht, dass gesetzgeberische Entscheidungen eine größere Gewähr für ihre inhaltliche Richtigkeit nach normativen Maßstäben bieten als Entscheidungen der Strafjustiz.
Beitrag
Informalisierung der Strafjustiz – Begriff, Begründung und Kritik
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2019, Seite 172 - 191
Informalisierung der Strafjustiz – Begriff, Begründung und Kritik
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2019, Seite 172 - 191
10.3262/KJ1903172
Boris Burghardt, Informalisierung der Strafjustiz – Begriff, Begründung und Kritik (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2019 #3, S.172
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0341-1966
Beltz Juventa
Selektivität
Strafverfahren
Legalitätsprinzip
Opportunitätsprinzip
Criminal proceedings
Informalisierung/Entformalisierung
Informalization/De-Formalization
plea bargaining
principle of legality
selectivity
Verfahrensabsprachen