Verständigungen im Strafverfahren stehen immer noch für einen negativen Trend zur Informalisierung. Eine Abkürzung der extensiven Tatsachenermittlung einer umfassenden Beweisaufnahme mittels einer Absprache der Verfahrensbeteiligten über den Ausgang des Strafverfahrens passt auf den ersten Blick nicht in den klassischen Strafprozess. Und doch scheint die konsensuale Verfahrensbeendigung das Strafverfahren heute mehr als das Urteil nach einer streitigen Hauptverhandlung zu prägen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob bestehende Informalisierungstendenzen durch die Einführung des Instituts der Verständigung angemessen adressiert wurden und welche Aspekte bei dem Versuch der Implementierung des Konsensgedankens in das deutsche Strafverfahrensrecht immer noch problematisch sind.
Beitrag
Verständigung als gelungene Strategie im Umgang mit Informalisierungstendenzen im Strafverfahren?
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2019, Seite 213 - 232
Verständigung als gelungene Strategie im Umgang mit Informalisierungstendenzen im Strafverfahren?
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2019, Seite 213 - 232
10.3262/KJ1903213
Charlotte Schmitt-Leonardy, Verständigung als gelungene Strategie im Umgang mit Informalisierungstendenzen im Strafverfahren? (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2019 #3, S.213
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0341-1966
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