Im Kontext kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Befugnisse zu polizeilichen Grundrechtseingriffen werden rein faktische Auswirkungen technologischer Entwicklungen oft übersehen: Auch dort, wo polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse dem Wortlaut nach gar nicht erweitert werden, kann ihre Eingriffsreichweite und -tiefe allein dadurch wesentlich größer werden, dass leistungsfähigere Technik eingesetzt wird. Dieser Beitrag zeigt, dass die Wirkungen auf die Betroffenen und die Voraussetzungen, unter denen polizeilicher Technikeinsatz für sie akzeptabel ist, in rechtspolitischen und -dogmatischen Diskussionen meistens vernachlässigt werden. Klar definierte Eingriffsbefugnisse und grundrechtsschonende Technologiegestaltung bieten sich als Wege für eine rechtsstaatlich orientierte Gesetzgebung zur polizeilichen Techniknutzung an.
Beitrag
Technologieentwicklung und Polizei: intensivere Grundrechtseingriffe auch ohne Gesetzesänderung
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 2, Jahr 2020, Seite 135 - 148
Technologieentwicklung und Polizei: intensivere Grundrechtseingriffe auch ohne Gesetzesänderung
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 2, Jahr 2020, Seite 135 - 148
10.3262/KJ2002135
Jan Fährmann, Hartmut Aden, Alexander Bosch, Technologieentwicklung und Polizei: intensivere Grundrechtseingriffe auch ohne Gesetzesänderung (2025), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2020 #2, S.135
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0341-1966
Beltz Juventa
Jan Fährmann / Hartmut Aden / Alexander Bosch
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Technological Development