Der Münchner Hauptbahnhof gilt als besonders kriminalitätsbelastet. Die Stadt München erließ daher Sonderverordnungen, um bestimmte Formen des Bettelns und den Konsum von Alkohol zu unterbinden und damit praktisch öffentlich sichtbare Armut aus dem Stadtbild zu verbannen. Die Stadt richtete zudem eine kommunale Polizeibehörde ein, die um den Hauptbahnhof patrouilliert. Deren Einsatzpraxis wird im vorliegenden Beitrag näher untersucht. Sie soll durch Präsenzpolicing das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen stärken sowie die Durchsetzung der Verordnungen gewährleisten. Es zeigt sich, dass sich die Behörde zwar durch einen tendenziell fairen Umgang mit ihrer Klientel im Sinne der Theorie der procedural justice auszeichnet, aber aufgrund ihres Aufgabenbereichs vor praktischen wie auch legitimatorischen Problemen steht, welche durch Bürgernähe allein nicht gelöst werden können.
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Der Kommunale Außendienst
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 1, Jahr 2021, Seite 44 - 62
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Der Kommunale Außendienst
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 1, Jahr 2021, Seite 44 - 62
10.3262/KJ2101044
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