Vertreterinnen und Vertreter der neurowissenschaftlich argumentierenden Kriminalbiologie greifen das Strafrecht häufig mit dem Argument an, es sei Erfüllungsgehilfe der Volkspsychologie. Der Beitrag wendet diesen Begriff kritisch gegen die Neurokriminologie selbst und zwar in drei Hinsichten: Zum einen wird geltend gemacht, dass die neue Kriminalbiologie am Volksglauben des bösartigen Individuums partizipiert. Zweitens wird gezeigt, dass die spezifische Version dieses Glaubens anhand der volkstümlichen Annahme entwickelt wird, dass sich jemand abweichend verhält, wenn er im Kopf nicht ganz richtig ist. Drittens wird mit Blick auf neuere Forschungen der Nachweis geführt, dass ätiologische Aussagen über den Zusammenhang von neuronalen Dysfunktionen und Psychopathie auf manifest volkspsychologischen Unterscheidungen beruhen.
Beitrag
Neurokriminologie, Psychopathie und Volkspsychologie
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 2, Jahr 2008, Seite 97 - 108
Neurokriminologie, Psychopathie und Volkspsychologie
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 2, Jahr 2008, Seite 97 - 108
Jochen Bung, Neurokriminologie, Psychopathie und Volkspsychologie (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2008 #2, S.97
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Beltz Juventa