Der Labeling-Ansatz stellte sich die Aufgabe, die Devianzsoziologie zu deobjektivieren. Das hatte er nicht sofort erreicht: Im Laufe seiner Rezeption wurden weitere "objektivistische Reste" im Ansatz identifiziert, vor allem in verbleibender Ätiologie und verbleibender Normbindung. Dieser Beitrag zeichnet die Diskussion zum "objektivistischen Rest" der Normbindung nach, um einen weiteren objektivistischen Rest zu identifizieren: den der "Befreiung" von Stigmatisierung. Eine solche kann nur erfolgen, wenn eine objektive Identität hinter dem Label angenommen wird. Eine "Befreiung von der Befreiung" kann dem Ansatz zudem Argumente gegen den Vorwurf der relativistischen Beliebigkeit, dem er wieder ausgesetzt war, liefern: Ohne den Aspekt der Befreiung stehen intentionale Zuschreibungen nicht gegen eine zuschreibungsfreie Welt und sind daher niemals "nur" Zuschreibungen. Eine solche Neuformulierung des Ansatzes festigt Labels, ohne dass diese dadurch ihren Zuschreibungscharakter einbüßten.
Beitrag
Reste: Die Befreiung des Labeling Approach von der Befreiung.
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2008, Seite 162 - 177
Reste: Die Befreiung des Labeling Approach von der Befreiung.
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2008, Seite 162 - 177
Michael Dellwing, Reste: Die Befreiung des Labeling Approach von der Befreiung. (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2008 #3, S.162
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0341-1966
Beltz Juventa
Pragmatismus