In der Schweiz besteht seit dem 1.1.2007 eine gesetzliche Grundlage, die den Bundesrat ermächtigt, den Vollzug sämtlicher Freiheitsstrafen auf Private zu übertragen. Ich werde in diesem Beitrag grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit eines solchen Vorhabens analysieren und dessen verfassungsmäßige und kriminalpolitische Grenzen aufzeigen. Festzuhalten gilt, dass es sich bei der Privatisierung des Strafvollzugs immer nur um eine Teilprivatisierung handelt, was bedeutet, dass der Staat in jedem Fall einen rechtmäßigen Vollzug garantieren muss (Gewährleistungsverantwortung). Entscheidend für die Wahl einer staatlichen oder privaten Trägerschaft ist nicht die Zugehörigkeit einer Aufgabe zum Gewaltmonopol des Staates, sondern die Garantie der Verwirklichung der Grundrechte der Strafgefangenen. Aus kriminalpolitischer Sicht ist wesentlich, dass die Sanktionspolitik im Allgemeinen und die Wahl der Vollzugszwecke im Besonderen nicht von den kommerziellen Interessen der privaten Gefängnisbetreiber bestimmt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Private nur einen kleinen Prozentsatz aller Vollzugsplätze bereitstellen und die Verträge auf kürzestmögliche Laufzeiten beschränkt werden. Aufgrund heikler rechtlicher Abgrenzungsfragen und da keinerlei empirisch zuverlässig belegte Vorteile privater Träger vorliegen, erscheint es allerdings zweckmäßiger, den Vollzug klassischer Formen der Freiheitsstrafe beim Staat zu belassen. Künftigen Herausforderungen im Strafvollzug soll mit einer Reformpolitik zugunsten des Staates - nicht zugunsten Privater - begegnet werden.
Beitrag
Die Debatte über die Privatisierung des Strafvollzugs - Reflexionen über Grenzen und Staatsverständnis aus Schweizerischer Sicht
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 4, Jahr 2009, Seite 287 - 303
Wie möchten Sie bezahlen?
Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie ein PayPal-Konto, Sie können sich registrieren unter: www.paypal.com.
Wenn Sie im Kaufprozess auf www.beltz.de PayPal als Zahlungsart auswählen, werden Sie nach Abschluss des Prozesses auf das PayPal-Formular geleitet. Geben Sie in das Formular Ihren PayPal-Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang erhalten Sie von PayPal eine Bestätigung per Mail für jede Transaktion. In Ihrem PayPal-Konto haben Sie Einblick in alle Transaktionen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung von PayPal Ihre persönlichen Daten in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.
Hilfe: Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten von PayPal. Die Telefonnummer des Kundendienstes finden Sie nach Login in Ihr PayPal-Konto unter dem Menüpunkt Kontakt > Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Handy bezahlen Sie über Ihre Mobilfunkrechnung oder über Ihr Prepaid-Guthaben. Es fallen zum Preis des Produktes keine weiteren Gebühren an. Sie können Beträge bis zu € 30,00 über dieses Verfahren bezahlen.
Bitte geben Sie im Kaufprozess Ihre Mobilfunknummer im angezeigten Feld ein. Per SMS erhalten Sie eine gebührenfreie Transaktionsnummer (TAN). Um die Zahlung zu bestätigen, tragen Sie die TAN im Online-Formular ein.
Die TAN kann nur einmal verwendet werden, sie ist 15 Minuten gültig. Der Betrag wird nach Verwendung der TAN über Ihre Mobilfunkrechnung oder von Ihrem Prepaid-Guthaben abgebucht. Wenn Sie die TAN nicht nutzen, verfällt diese nach 15 Minuten und es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Handy-Bezahlung können Sie nur mit einer deutschen Mobilfunknummer nutzen, auch vom Ausland aus. Für Festnetznummern ist dieser Service nicht verfügbar.
Bei folgenden Anbietern ist die Bezahlung per Handy nicht möglich:
Als Vodafone Prepaid-Kunde müssen Sie Ihre Karte einmal neu aufladen, um den Service nutzen zu können.
Mögliche Gründe, wenn Sie keine SMS erhalten:
Falsche Handynummer: Sie haben sich beim Eingeben der Nummer vertippt.
Firmenhandy: Ihr Firmenvertrag erlaubt die Nutzung dieses Dienstes nicht.
Prepaid-Vertrag: Ihr Guthaben ist nicht ausreichend.
Gesperrt: Ihre SIM-Karte ist gesperrt.
Für die Abwicklung der Bezahlung per Handy nutzen wir den Dienstleister "Mobile Business Engine GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur technischen Abwicklung an: info(at)mbe4.de.
Hier gelangen Sie zur Übersicht Ihrer abgeschlossenen Zahlungsvorgänge: https://portal.mbe4.de/mbe4customer/. Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ein und bestätigen diese mit der TAN, die Sie per SMS erhalten.
Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.
Die Debatte über die Privatisierung des Strafvollzugs - Reflexionen über Grenzen und Staatsverständnis aus Schweizerischer Sicht
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 4, Jahr 2009, Seite 287 - 303
Artikelseite content-select.com
0341-1966
Beltz Juventa
Privatisierung