Die deutsche Sektion von Amnesty International veröffentlichte im Sommer 2010 ihren Bericht "Täter unbekannt" und startete eine breite Kampagne über mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland. Erstmalig recherchierte eine Fachkommission Fälle im eigenen Land. Das Monitoring der Nichtregierungsorganisation war breit angelegt und hat eine Fülle von Erkenntnissen hervorgebracht. Anhand eines der analysierten Fälle zeigen sich exemplarisch die vielfältigen Phänomene polizeilicher Übergriffe. Menschenrechtsrecherche ist stets normativ ausgerichtet und folgt einer anderen Logik als die Sozialforschung. Aber sie kann der Sozialforschung als reichhaltige Erkenntnisquelle dienen.
Beitrag
Der Amnesty Polizeibericht 2010. Menschenrechtsrecherche und ihr Nutzen für die Polizeiforschung
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2011, Seite 206 - 222
Der Amnesty Polizeibericht 2010. Menschenrechtsrecherche und ihr Nutzen für die Polizeiforschung
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 3, Jahr 2011, Seite 206 - 222
Martin Herrnkind, Der Amnesty Polizeibericht 2010. Menschenrechtsrecherche und ihr Nutzen für die Polizeiforschung (2025), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2011 #3, S.206
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Beltz Juventa